Mit dem Drücken des „Gelesen und Akzeptieren“ Buttons bestätigen ich, dass ich am Tag der Probefahrt über 21 Jahre alt und im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins der Gruppe B sowie uneingeschränkt verkehrstüchtig bin. Bei einem eventuellen Schaden ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt meine Angaben zu überprüfen
Ich erkenne an, dass das eingesetzte Fahrzeug ausschließlich auf eigenes Risiko und im Bewusstsein gefahren oder benutzt wird, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Risiken verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigenen Wunsch, eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Ich entbinde Kia Österreich, alle Beteiligten und mit der Abwicklung beauftragten Agenturen und Kooperationspartner ausdrücklich von jeglicher Haftung für Körper- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Ich nehme folgende Bedingungen zur Kenntnis:
- Das Testfahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
- Das Fahren außerhalb öffentlicher Straßen oder auf Grünflächen ist verboten.
- Den mündlich und/oder schriftlichen Anweisungen der Kia Österreich sowie Instruktoren, Gehilfen und Partnern vor Ort, Beschilderungen und Vorgaben durch den Veranstalter sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachten werde ich zur Verantwortung gezogen.
- Bei Unfallbeteiligung und einem selbstverschuldeten Schaden habe ich einen Selbstbehalt von € 2.000,- zu tragen. Im Falle einer nachweisbar fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung, Missachtung der Straßenverkehrsordnung und Instruktoren-Anweisungen (s. Punkt 3), bei Einwirkung von Alkohol, Drogen oder durch Ladegut verursachten Schäden hafte ich in jedem Fall in vollem Umfang für das Testfahrzeug.
- Ich bin selbst verantwortlich für die korrekte Sicherung von auf meinen Wunsch mitgeführten Tieren, Kindern (Kindersitz), und anderen Mitfahrern. Sollte ich einem Mitfahrer gestatten, das Fahrzeug zu bedienen, so übernehme ich die volle Haftung.
- Im Falle der Verhängung von Polizeistrafen aufgrund von Verstößen gegen die gültigen Gesetze (z.B. Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrsordnung) hafte ich für diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Dritte Personen, die auf Grund eines von mir verursachten Schadensereignisses Schadenersatzansprüche an Kia Österreich stellen, werden von mir schad- und klaglos gehalten.
Der Gerichtstand für einen aus der Zurverfügungstellung unseres Fahrzeuges zum Zwecke einer Kennenlernfahrt entstandenen Rechtsstreit ist für alle Teile Handelsgericht Wien.